Musikschulbeiträge von der Einkommenssteuer absetzbar

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können die Musikschulbeiträge beim Jahresausgleich berücksichtigt werden. Bei Bedarf übermitteln wir ihnen die jeweilige Bestätigung der bezahlten Jahresbeiträge. Ein kurzes Mail oder ein Anruf genügt.

Kontakt: monika.baumgartner@ruprechtshofen.gv.at               02756/2518-20 jeweils Montag und Mittwoch

01.03.2017