Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Hund

Mit 1. Juni 2023 tritt die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Außerdem wird die derzeit aufrechte NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung am 1. Juni 2023 durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt.

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, werden weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Personengefährdungen durch Hunde möglichst vermieden werden. Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.).

Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (Kurs zur allgemeinen Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage).

Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde. Für alle vor dem 1. Juni 2023 gemeldeten Hund gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025 um den Versicherungsnachweis auf der Gemeinde vorzulegen.

Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von maximal fünf Hunden in einem Haushalt.

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

19.05.2023